Hat LVbet eine Wettsteuer?
LVbet verfügt über keine Wettsteuer. Dies bedeutet für den Kunden, dass er hier keine Abgabe leisten muss. Dies sorgt natürlich für eine erhebliche Ersparnis, grade dann, wenn der Spieler hohe Einsätze tätigt. Auch in den AGB’s des Wettanbieters ist diesbezüglich nichts zu finden. Allerdings muss hier die Frage gestellt werden, ob LVbet die Steuer selbst trägt oder ob hier das entsprechende Thema einfach nur nicht beachtet wird. In letzteren Fall würde dies bedeuten, dass keine Steuern an den Staat abgeführt werden, was den geltenden Gesetzen widerspricht. Somit kann sich eine Anmeldung hier durchaus lohnen, denn es lässt sich auf lange Sicht eine Menge Geld sparen.
Die Wettsteuer zusammengefasst- LVbet erhebt keine Wettsteuer
- Es gibt keine Regelungen in den AGB’s
- Es ist nicht bekannt, ob der Buchmacher die Steuer selber trägt oder diese ignoriert
Was bedeutet die Wettsteuer bei den Quoten?
Bei LVbet wird die Wettsteuer glücklicherweise nicht erhoben, sodass dieses Thema hier keine große Relevanz besitzt. Doch was bewirkt die Steuer tatsächlich bei den Quoten, wenn diese vorhanden ist? In diesem kleinen vergleichenden Beispiel kann sehr gut erkannt werden, welche Vorteile der Spieler genießt, wenn die Wettsteuer nicht vorhanden ist. Wird die Wettsteuer von 5 Prozent auf jeden Einsatz oder Gewinn erhoben, verliert der Spieler Geld. Besonders bei kleinen Einsätzen kann sich dieser Effekt zeigen, auch wenn hier nur Cent-Beträge abgebucht werden. Allerdings werden die durchaus kleinen Beträge hier noch weiter dezimiert. Dies bedeutet, dass die Quoten entsprechend angepasst werden müssen. So ist es nicht verwunderlich, dass bei Anbietern mit Wettsteuer die Quoten durchschnittlich um 5 Prozent höher ausfallen, um den Verlust durch die Wettsteuer zu kompensieren. Allerdings werden die Quoten meist nur im unteren Bereich angehoben. Risiko-Quoten oder höhere Quoten auf sichere Wetten bleiben davon unberührt. So wird bei einem Anbieter mit Steuer zum Beispiel eine Quote von 1.50 auf 1.515 angehoben. Hier findet eigentlich gar keine Anpassung mehr statt, da sich die Werte nur im Cent-Bereich bewegen. Dies würde bei einem Einsatz von 50 Euro, bei welchem die Wettsteuer direkt vom Gewinn abgezogen wird bedeuten, dass aus einem Reingewinn von 23,75 Euro, 24,46 Euro vorhanden sein würden.
Kann man die Wettsteuer bei LVbet in Deutschland umgehen?
Da bei LVbet keine Wettsteuer erhoben wird, muss diese auch nicht mehr umgangen werden. Allerdings ist die Vorgehensweise von LVbet auch als die einzig probate anzusehen. Einen anderen Weg, die Wettsteuer legal zu umgehen gibt es nicht. Daher ist zwangsläufig die Suche nach einem entsprechenden Anbieter erforderlich, der hier mit LVbet gefunden wurde. Von anderen Methoden sollte abgesehen werden, denn diese können durchaus strafrechtlich relevant werden.
Sind Wetten mit geringen Quoten bei LVbet aufgrund der Wettsteuer noch lohnenswert?
Da hier keine Wettsteuer erhoben wird, sind die entsprechenden Einsätze bei LVbet durchaus noch als lohnenswert zu bezeichnen. Durch den fehlenden Abzug kann der volle Gewinn in Anspruch genommen werden. Bei anderen Buchmachern sieht dies aber anders aus. Wenn eine Wettsteuer erhoben wird, sind es besonders die kleinen Einsätze die darunter leiden. Hier bleibt nach dem Abzug der Steuer nur noch sehr wenig übrig, wobei es sich manchmal um Cent-Beträge handelt. Doch sollte auch die andere Seite betrachtet werden, denn auch höhe Einsätze sind mit entsprechenden Verlusten behaftet. Wer bei LVbet einen Einsatz von 200 Euro auf eine Quote von beispielsweise 3.00 tätigt, der erhält einen Reingewinn von 400 Euro. Von diesem müssen bei LVbet keine Wettsteuern abgezogen werden. Ist dies aber der Fall, dann verliert der Wetter hier stolze 20 Euro. Je höher der Einsatz oder Gewinn, desto mehr Geld muss abgeführt werden. Somit lohnt es sich auch bei hohen Einsätzen, wenn die Wettsteuer nicht erhoben wird.
Wieso haben manche Anbieter eine Steuer und andere nicht?
Doch wieso hat LVbet keine Wettsteuer, während andere Anbieter diese erheben? Eine Antwort hierauf kann nicht eindeutig gegeben werden. Nach dem geltenden Gesetz kann jeder Anbieter selbst entscheiden, ob er die Wettsteuer auf den Kunden umschlägt, oder diese aus eigener Tasche bezahlt. Natürlich ist es durchaus kundenfreundlicher, wenn die Wettsteuer nicht erhoben wird, sodass einige wenige Anbieter, zu den auch LVbet gehört, diese nicht an den Kunden weitergeben. Allerdings verursacht dies enorme Kosten, die die meisten Anbieter nicht bereit sind zu tragen. Doch hier muss klar differenziert werden, ob ein Betreiber die Steuer nicht erhebt und selbst bezahlt, oder ob das Thema einfach nur ignoriert wird. Ist Letzteres der Fall, dann handelt es sich um eine eindeutige Verletzung der aktuellen Gesetzgebung und kann somit schwere Strafen nach sich ziehen. Da aber viele Anbieter ihren Sitz im Ausland haben, sind diese nicht zu belangen. Dennoch kann ein solches Handeln nur als sehr unseriös angesehen werden. Daher können solche Buchmacher nicht empfohlen werden. Wie LVbet genau mit diesem Thema umgeht, kann hierbei nicht gesagt werden, da der Anbieter keine genauen Angaben macht.
Muss ich meine Gewinne dem Finanzamt melden und auch noch mal versteuern?
Eine wichtige Frage besteht darin, ob der Kunde seine Gewinne auch ohne das Vorhandensein der Wettsteuer, dennoch dem Finanzamt melden muss? Dies ist natürlich dann von erheblicher Bedeutung, wenn jemand viele und hohe Einsätze tätigt und aus ihnen auch entsprechende Gewinne bezieht. Laut der Erfahrung bei LVbet ist die Antwort nein. Das deutsche Finanzamt kennt keine Angaben zu Gewinnen aus Glücksspielen, sodass die Beträge in der Regel steuerfrei sind. Dies trifft auch dann zu, wenn tausende von Euro gewonnen werden sollten. Allerdings darf man sich hier nicht täuschen, denn die Beträge sind durchaus nicht auf Dauer von der Steuer befreit. Sollte jemand das gewonnene Geld auf ein Sparkonto überweisen und dort Zinsen für das Guthaben erhalten, so müssen diese natürlich versteuert werden. Dies trifft auch dann zu, wenn das Geld vom Konto abgehoben und wieder auf ein anderes eingezahlt werden sollte. In einem solchen Fall gilt das Guthaben nicht mehr als der Gewinn, der er ursprünglich war, sondern als neue Einnahme, die dann entsprechend auch versteuert werden muss. Wer also das Geld von seinem, auf das Konto seiner Frau überweist, muss das Guthaben dann auch entsprechend beim Finanzamt als Einnahme angeben. Dabei ist es unerheblich, ob hier eine gemeinsame Veranlagung besteht oder beide Ehepartner getrennt besteuert werden.
Wir werden es prüfen und schnellstmöglich veröffentlichen.